Interim M&A Experten: schnell da und auf schwierige Situationen eingestellt

Fusionen oder Übernahmen brauchen eine größtmögliche Umsetzungssicherheit und Verkaufsvorbereitungen, sowie eine rechtzeitige Vorbereitung der erforderlichen Schritte eines M&A-Prozesses, um den Unternehmenskauf oder -verkauf über die Bühne zu bringen. Die Interim Manager mit Expertise in Mergers & Acquisitions besitzen die erforderliche Expertise, um den Prozess schnell und erfolgreich voranzutreiben.

Oder Sie fassen einen Börsengang ins Auge? Die Interim M&A-Spezialisten begleiten Sie bei allen erforderlichen Schritten eines Börsengangs; vom Due Diligence Prozess, der Überwachung der einzelnen Prozesse bis hin zur Post-Going-Public Phase.

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Kompetenz auf Zeit - für Ihre Projekte

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Experten für Mergers & Acquisitions: ausgewählte Profile

M&A und Restrukturierung-Experte mit juristischer Expertise

  • Legal Interim Management, Interim (General) Counsel
  • Unternehmenskäufe/-verkäufe (M&A) und Börsengang (IPO)
  • Post-Merger Integration (PMI) und Joint Ventures.
  • Restrukturierungen (auch international) und Compliance

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International erfahrener Personalprofi als HR Business Partner und für Change-Mandate

  • Mergers & Acquisitions, Integrationsmanagement, Restrukturierung
  • Management- und Organisationsentwicklung
  • Interne Kommunikation

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Projektberichte aus dem Bereich Mergers & Acquisitions

Verkauf eines erfolgreichen Naturkosmetikunternehmens (M&A)

  • Verkauf eines erfolgreichen Naturkosmetikunternehmens (M&A)
  • M&A-Beratung in allen Phasen des Verkaufs
  • Due Diligence und paralleles Gebotsverfahren
  • Unternehmen 16 Prozent über Bewertung verkauft

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Teilbereich eines Kosmetikunternehmens mit Share-Deal abgewickelt

  • Schließung eines defizitären Geschäftsbereiches
  • Detaillierte Analyse von Kunden-, Arbeits- und sonstigen Verträgen
  • Ermittlung der Schließungskosten
  • Initiierung eines Management-Buy-out (MBO)

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Kurzfristige Umsetzung eines Börsengangs

  • Vorbereitung eines Unternehmens auf den Börsengang (IPO)
  • Einführung der Strukturen für Ad-hoc-Publizität und Insiderverzeichnis
  • Schaffung einer kapitalmarktfähigen Corporate Governance
  • Abstimmung mit externen Stellen (Bafin, Börse)

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