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Unternehmenssanierung: Nicht warten, sondern strukturiert starten!

Im Falle einer akut existenzbedrohenden Unternehmenskrise ist eine vollumfängliche Unternehmenssanierung oft die einzige Lösung, um die Funktionsfähigkeit der Firma wiederherzustellen. Es versteht sich von selbst, dass die Unternehmenssanierung nicht nur gut durchdacht sein muss, sondern auch die gegenwärtige Lage berücksichtigt und strategische Ziele einbezieht. Kurzum: Für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung braucht es nicht nur ein richtungsweisendes Sanierungskonzept, sondern manchmal auch ein profundes Sanierungsgutachten.
 

Wozu dient ein Sanierungskonzept?

Ein belastbares Sanierungskonzept erfüllt mehrere Aufgaben:

  • Es deckt die leistungs- und finanzwirtschaftliche Situation des kriselnden Unternehmens schonungslos auf.
  • Es unterzieht die Ursachen der Krise einer detaillierten Analyse.
  • Es bewertet das Ausmass und die Schwere der Unternehmenskrise.
  • Es identifiziert besonders krisenbehaftete Unternehmensteile.

Auf dieser Grundlage erhalten Unternehmen einen Katalog an operativen und strategischen Massnahmen, mit denen sie die akute Krise überwinden und perspektivisch wieder zurück auf die Erfolgsspur finden können.

Dass das Sanierungskonzept einen Ausweg aus einer existenzbedrohenden Unternehmenskrise skizziert, indem es die aktuelle Situation darstellt und mit der Sanierung einhergehende Ziele beschreibt, ist jedoch nur eine Funktion. Daneben erlaubt ein solches Konzept, die Erfolgsaussichten der angedachten Massnahmen realistisch einzuschätzen. Schliesslich ist nicht auszuschliessen, dass die finanzwirtschaftliche Unternehmenskrise bereits so weit fortgeschritten ist, dass ein Insolvenzgrund vorliegt. In diesem Fall ist eine Sanierung im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens oder einer Insolvenz in Eigenverwaltung anzustreben.

Nicht zuletzt dient das Sanierungskonzept indirekt als Instrument, mit dem sich bereits verlorengegangenes Vertrauen seitens der Stakeholder in die Fortführbarkeit des Unternehmens zurückgewinnen lässt. Zu den relevanten Interessengruppen gehören im Wesentlichen folgende:

  1. die Leistungsträger unter den Mitarbeitenden, die das Unternehmen in der Krise verlassen könnten, jedoch in der Zeit nach dem anvisierten Turnaround wichtige Aufgaben übernehmen sollen;
  2. Geschäftspartner, die ohne ein schlüssiges Sanierungskonzept die Zusammenarbeit beenden könnten und die Position des Unternehmens so weiter schwächen würden;
  3. die Kapitalgeber, die das Sanierungskonzept in ihre Einschätzung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens einfliessen lassen.
     

Welche Anforderungen muss ein Sanierungskonzept erfüllen?

Obwohl das Konzept bei der Vorbereitung und Umsetzung einer Sanierung die zentrale Rolle spielt, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zum Aufbau und Inhalt solcher Massnahmenpläne. Dieser Mangel wird insbesondere dann sichtbar, wenn eine Unternehmenssanierung – trotz aller Bemühungen – scheitert. Denn sollte dem Vorhaben ein in verschiedener Hinsicht defizitäres Konzept zugrunde gelegen haben, könnte diese Tatsache teilweise schwerwiegende Auswirkungen für die haftbaren Personen haben, die an der misslungenen Unternehmenssanierung beteiligt waren. Mögliche Folgen sind etwa die Nichtigkeit von Kreditverträgen und Sicherheitenbestellungen, die Option einer Insolvenzanfechtung nach § 133 Insolvenzordnung (InsO) oder etwaige Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Insolvenzverschleppung.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Reihe von Urteilen etliche Aspekte zusammengestellt, die ein tragfähiges Sanierungskonzept zu berücksichtigen hat. Zu den Minimalanforderungen gehört, dass ein Sanierungskonzept

  • die tatsächliche Ausgangslage des in Schieflage geratenen Unternehmens,
  • die vorliegenden Ursachen der Unternehmenskrise,
  • die daraus abgeleiteten Sanierungsmassnahmen sowie
  • das neue Leitbild des sanierten Unternehmens

abbildet.

Diese Anforderungen an Sanierungskonzepte wurden verschiedentlich systematisiert. So hat zum Beispiel das Institut für die Standardisierung von Unternehmenssanierungen (ISU) „Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte“ formuliert und die „Grundsätze ordnungsgemässer Sanierungskonzepte“ formuliert.

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Was unterscheidet ein Sanierungskonzept von einem Sanierungsgutachten?

Demnach ist es wichtig, dass Sanierungskonzepte gewissen inhaltlichen Anforderungen genügen. Einerseits sollen sie einen Weg aus einer schweren Unternehmenskrise aufzeigen. Andererseits besteht ihre Funktion darin, Kapitalgeber und andere Stakeholder von der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zu überzeugen. Angesichts der Komplexität dieser Herausforderung ist es ratsam, sich nicht selbst an der Erstellung eines Sanierungskonzepts zu versuchen, sondern unabhängige Fachleute damit zu beauftragen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Konzept um ein Gutachten zu ergänzen, das die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit des Unternehmens beurteilt (Sanierungsgutachten). Auch das Sanierungsgutachten sollte eine fachkundige Person erstellen, die einen externen, neutralen Blick auf das krisengeplagte Unternehmen hat. Es eröffnet zwei wesentliche Vorteile:

  1. Ein von einem unabhängigen Gutachter erstelltes Sanierungsgutachten ist vertrauenswürdig und von hoher Überzeugungskraft für Kapitalgeber und andere Stakeholder.
  2. Ein Sanierungsgutachten minimiert das Risiko haftungsrechtlicher Folgen. Sollte das Gutachten zur Sanierungsfähigkeit zu einem negativen Ergebnis kommen, kann das Unternehmen sofort die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragen und die eigene Sanierung in diesem Rahmen anstreben. Für den Fall, dass die Unternehmenssanierung misslingt, sind zumindest keine Nachteile zu befürchten, die sich aus einem mangelhaften Sanierungskonzept ergeben würden.
     

Was ist ein Sanierungsgutachten nach IDW S6?

Analog zu den Inhalten eines einfachen Sanierungskonzepts hat der Gesetzgeber auch den Aufbau und Inhalt von Sanierungsgutachten kaum definiert. Deshalb hat das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) den Standard „IDW S6 Gutachten“ entwickelt, der bei der Erstellung eines Sanierungsgutachtens als hilfreiche Orientierung dient. Ein IDW S6 Gutachten schützt zwar nicht per se vor nachteiligen Rechtsfolgen, stellt aber sicher, dass das Gutachten ein gewisses Anforderungsminimum erfüllt. Dieses Minimum hat der BGH mit seiner Rechtsprechung wiederholt bestätigt, etwa am 14. Juni 2018. Auch deshalb erwarten Banken und andere externe Kapitalgeber oft ausdrücklich die Vorlage eines IDW S6 Gutachtens.
 

Was macht ein IDW S6 Gutachten aus?

Ein IDW S6 Gutachten weist eine klare Gliederung auf:

  1. Beschreibung des Unternehmens in der Krise und Zusammenstellung der wichtigsten Unternehmensdaten
  2. Analyse der betriebswirtschaftlichen Unternehmenslage, welche die Ursachen der Unternehmenskrise benennt und das Ausmass sowie die Art der Unternehmenskrise beurteilt, um schliesslich kriselnde Unternehmensteile zu identifizieren
  3. Definition der Sanierungsziele durch Beschreibung des angestrebten Unternehmens-Leitbilds
  4. Zusammenstellung bereits erfolgter Sanierungsmassnahmen und Beschreibung der weiterhin umzusetzenden Aktionen
  5. Entwurf eines integrierten Sanierungsplans, der die Realisierbarkeit der Massnahmenumsetzung aufzeigt
  6. Anhang mit Kennzahlen zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Krisenunternehmens

Sind IDW S6 Gutachten gemäss dieser Struktur verfasst, dienen sie einerseits als belastbare Grundlage, auf der sich die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens einschliesslich der damit einhergehenden Erfolgsaussichten beurteilen lässt. Andererseits erlauben profunde Gutachten, im Idealfall das verlorengegangene Vertrauen der Stakeholder zurückzugewinnen.
 

Wer darf Sanierungsgutachten erstellen? 

Wer IDW S6 Gutachten erstellen möchte, braucht dafür keine besondere Befugnis oder Lizenz. Grundsätzlich darf jede unabhängige Person mit entsprechendem betriebswirtschaftlichem und juristischem Fachwissen sowohl Gutachten als auch Konzepte für die Unternehmenssanierung erstellen. Im akut existenzbedrohenden Krisenfall ist es unbedingt ratsam, auf die Expertise von erfahrenen Sanierungsberater:innen zu setzen. Externe und damit neutrale Fachleute begleiten und unterstützen Unternehmen in allen Belangen der Sanierung. Mit einem professionell erstellten Gutachten haben Firmen ein Instrument an der Hand, mit dem sie ihre Verhandlungsposition gegenüber Kapitalgebern stärken und externe wie interne Stakeholdern von der Sinnhaftigkeit der Sanierung überzeugen können. Daneben minimiert ein solches Gutachten das haftungsrechtliche Risiko seitens des Unternehmens, sollte die weitere Entwicklung einen ungünstigen Verlauf nehmen.
 

Nicht warten, sondern strukturiert starten!

Auch im Falle einer schweren Unternehmenskrise darf es keine unüberlegten Spontanentscheidungen geben. Häufig ist das Unternehmen mit einem klaren Sanierungskonzept, das zügig zur Umsetzung kommt, noch zu retten. Dabei zeigen viele erfolgreiche Beispiele, dass von unabhängigen fachkundigen Personen erstellte Sanierungsgutachten den Ausschlag gegeben haben. Damit sind nicht nur formale und inhaltliche Minimalanforderungen eingehalten, sondern die gutachterliche Einschätzung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens stärkt auch dessen Position in einer schwierigen Lage – und ebnet damit den Weg für den Fortbestand des Unternehmens.

Ihr Unternehmen befindet sich inmitten einer schwerwiegenden Krise? Zögern Sie nicht lange und kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie umgehend dabei, passende Interim Professionals für Unternehmenssanierung zu finden!

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